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Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl

In Deutschland wird voraussichtlich eine vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestages stattfinden.

Dieser vorgezogene Wahltermin wird voraussichtlich der 23. Februar 2025 sein. Weitere Informationen dazu sind auch auf der Webseite der Bundeswahlleiterin zu finden.

Webseite der Bundeswahlleiterin

Weniger Zeit für Briefwahlen bei Bundestagwahl am 23. Februar 2025

© Pixabay

Am 23. Februar 2025 bestimmen auch Bürgerinnen und Bürger aus Bockenem über die neue Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages. Wer eine Briefwahl in Erwägung zieht, muss sich auf kürzere Fristen einstellen: Denn wegen der vorgezogenen Neuwahlen und den damit verkürzten Fristen können die Stimmzettel erst spät gedruckt und verschickt werden. Das Zeitfenster zur Briefwahl ist also deutlich kleiner als üblicherweise.

Am sichersten ist es daher, am Wahlsonntag in das Wahllokal zur Urnenwahl zu gehen. Wenn das nicht möglich ist, sollten die Briefwahlunterlagen selbst abgeholt werden oder es sollte gleich vorab im Rathaus per Briefwahl gewählt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Woche ab dem 13. Januar 2025 versendet. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Wahlscheinantrag. Mit diesem Wahlscheinantrag und/oder Ihrem Personalausweis können Sie im Wahlamt des Rathauses Ihre Briefwahlunterlagen abholen oder direkt vor Ort die Briefwahl durchführen. Dies ist voraussichtlich frühestens ab dem 3. Februar 2025 möglich, da erst dann die Stimmzettel vorliegen. Ab diesem Datum können auch erst die online beantragten Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen versendet werden.

Ab dem 12. Januar 2025 können Sie die Briefwahlunterlagen Online unter www.bockenem.de/briefwahl beantragen. Sie bekommen Ihre Briefwahlunterlagen dann per Post zugeschickt, sobald die Stimmzettel vorliegen.

Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 20. Februar 2025) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung des Wahlbriefes ist für Sie kostenfrei. Eine persönliche Überbringung des Wahlbriefs an die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckte Stelle bis zum Wahltag um 18:00 Uhr verringert das mit der Briefwahl sonst verbundene Transportrisiko.

Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.

Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

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Imagebroschüre der Stadt Bockenem 2024/2025

Grundsteuerreform 2025

Durch die beschlossene Grundsteuerreform wird eine Neubewertung der Grundstücke erforderlich, die sich auf die Grundsteuerberechnung ab dem 01.01.2025 auswirken wird.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

eRechnung

Seit dem 18.04.2020 nimmt die Stadt Bockenem unter erechnung@remove-this.bockenem.de Rechnungen in elektronischer Form im Datenaustauschstandart "XRechnung" an. 

Die Energiewende wird vor Ort sichtbar gemacht

Der sogenannte Energiemonitor stellt wichtige Informationen zur örtlichen Energiesituation im Internet bereit. Wie viel Strom wird in der Stadt Bockenem produziert und wie viel Strom wird in Bockenem verbraucht? Und wie hoch ist der Anteil von Strom aus erneuerbaren Quellen? Der Energiemonitor zeigt auf einen Blick, wie viel grüner Strom vor Ort eingespeist wird, welchen Anteil er zum Strommix beiträgt und wie sich der Verbrauch verteilt.

Die Daten werden von allen Erzeugern und Verbrauchern erfasst – und zwar beinahe in Echtzeit. Auf der digitalen Übersichtsseite wird die örtliche Energiesituation für Privathaushalte, öffentliche Gebäude sowie Gewerbe und Industrie visualisiert und im 15-Minuten-Takt aktualisiert.

Das Portal liefert somit aktuell und übersichtlich alle wichtigen Informationen zur örtlichen Energiesituation für die Stadt Bockenem. Maßnahmen und Ziele zur Umsetzung der regionalen Energiewende lassen sich so einfach verfolgen.

Weiter zum Energiemonitor hier:

Seminarkalender HI-REG

HI-REG

Das Seminarangebot der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hildesheim Region (HI-REG) mbH ist online.

Mehr Informationen >>hier

Info's zum Nieders. Hundegesetz

Merkblatt zum Hundesgesetz in Niedersachsen

>>hier