Am 23. Februar 2025 bestimmen auch Bürgerinnen und Bürger aus Bockenem über die neue Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages. Wer eine Briefwahl in Erwägung zieht, muss sich auf kürzere Fristen einstellen: Denn wegen der vorgezogenen Neuwahlen und den damit verkürzten Fristen können die Stimmzettel erst spät gedruckt und verschickt werden. Das Zeitfenster zur Briefwahl ist also deutlich kleiner als üblicherweise.
Am sichersten ist es daher, am Wahlsonntag in das Wahllokal zur Urnenwahl zu gehen. Wenn das nicht möglich ist, sollten die Briefwahlunterlagen selbst abgeholt werden oder es sollte gleich vorab im Rathaus per Briefwahl gewählt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Woche ab dem 13. Januar 2025 versendet. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Wahlscheinantrag. Mit diesem Wahlscheinantrag und/oder Ihrem Personalausweis können Sie im Wahlamt des Rathauses Ihre Briefwahlunterlagen abholen oder direkt vor Ort die Briefwahl durchführen. Dies ist voraussichtlich frühestens ab dem 3. Februar 2025 möglich, da erst dann die Stimmzettel vorliegen. Ab diesem Datum können auch erst die online beantragten Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen versendet werden.
Ab dem 12. Januar 2025 können Sie die Briefwahlunterlagen Online unter www.bockenem.de/briefwahl beantragen. Sie bekommen Ihre Briefwahlunterlagen dann per Post zugeschickt, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Versenden Sie Ihren Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Empfänger eingeht. Innerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, den 20. Februar 2025) bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Die Versendung des Wahlbriefes ist für Sie kostenfrei. Eine persönliche Überbringung des Wahlbriefs an die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckte Stelle bis zum Wahltag um 18:00 Uhr verringert das mit der Briefwahl sonst verbundene Transportrisiko.
Außerhalb Deutschlands sollte der Wahlbrief so frühzeitig wie möglich aufgegeben werden. Er ist in diesen Fällen ausreichend zu frankieren. Dafür ist das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt zu zahlen.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.