präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Rattenbefall
Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihren Grundbesitz frei von Schädlingen zu halten. Sollten Sie Ratten oder andere Schädlinge feststellen, melden Sie dies unverzüglich im Ordnungsamt.
Nutzen Sie hierfür u.a. die Mängelmeldung oder das Kontaktformular der Stadt Bockenem:
Das Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat einen Flyer für
präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Rattenbefall zur Verfügung gestellt.
Flyer für präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Rattenbefall (bitte klicken)