kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Bockenem hat mit der kommunalen Wärmeplanung begonnen. Auf dieser Webseite werden wir Sie zum aktuellen Stand des Planungsprozesses informieren. Darüber hinaus finden Sie hier weiterführendes Informationsmaterial rund um das Thema Wärmeplanung und klimaneutrales Heizen.
In Zukunft soll die Stadt Bockenem klimaneutral sein. Das bedeutet, dass auch im Bereich der Wärmeerzeugung auf fossile Rohstoffe verzichtet werden soll ("Dekarbonisierung"). Heute entstehen rund 40 % aller CO2-Emissionen in Deutschland im Gebäudesektor.
Die kommunale Wärmeplanung skizziert einen Pfad zur Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung. Dies geschieht in einem Stufenmodell: Zuerst wird eine Bestandsaufnahme der Wärmeversorgung vor Ort durchgeführt. Anschließend werden Potenziale für die Wärmeerzeugung aus lokalen erneuerbaren Energien identifiziert. Basierend auf diesen Ergebnissen wird ein Zukunftsszenario entwickelt, bei dem die Wärmeversorgung klimaneutral erfolgt. Abschließend werden Maßnahmen zur Umsetzung des Zukunftsszenarios erarbeitet.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter:
Holger Schrader
05067 / 242-411
holger.schrader@ bockenem.de
Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung:
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Fachplanung, die von den Kommunen erstellt wird, um die Wärmeversorgung vor Ort in Zukunft klimaneutral zu gestalten. Der Plan stellt fest, welche Gebiete der Kommune für Wärmenetze in Frage kommen und für welche Gebiete dezentrale Heizungssysteme (bspw. Wärmepumpen) von Vorteil sind. Dabei spielen lokale Potenziale wie erneuerbare Energien und Abwärme eine große Rolle für die Eignung von Wärmenetzen. Die kommunale Wärmeplanung ist Teil der Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende im Wärmebereich und trägt dazu bei, allen Betroffenen eine langfristige Perspektive und Planungssicherheit aufzuzeigen.
Warum wird eine kommunale Wärmeplanung erstellt?
Im Niedersächsischen Klimagesetz ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Kommunen in Niedersachsen vorgeschrieben. Wenn in der Kommune ein Ober- oder Mittelzentrum liegt, muss diese Planung bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.
Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung?
Ergebnis der Wärmeplanung sind eine umfassende Übersicht über die derzeitigen Wärmebedarfe, die Potenziale erneuerbarer Energieträger für die Wärmeerzeugung, Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen sowie ein Zielszenario für eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energien und die dafür notwendigen Handlungsmaßnahmen. Der Wärmeplan soll der kommunalen Verwaltung, den Energieversorgern sowie Dritten als Hilfestellung dienen, die Wärmewende erfolgreich umzusetzen und für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Zu diesem Zweck werden die Gebiete der Kommunen in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete eingeteilt, bei denen die wahrscheinlichste Versorgungsinfrastruktur in der Zukunft (Wärmenetz, Wasserstoffnetz, dezentrale Versorgung (bspw. Wärmepumpe) angegeben wird.
Welche Folgen hat die kommunale Wärmeplanung für Privathaushalte und Unternehmen?
Die kommunale Wärmeplanung wird keine Pflichten bezüglich der Energie- und Wärmequellen für Unternehmen oder Privathaushalte auslösen. Sie soll vielmehr informieren, welche treibhausgasneutrale Energiequelle perspektivisch im jeweiligen Gebiet am besten verfügbar sein wird. So wird an dem zu erstellenden Wärmeplan etwa abzulesen sein, ob in den jeweiligen Bereichen der Kommune Fernwärme wahrscheinlich verfügbar bzw. deren Ausbau vorgesehen ist oder welche Umweltwärmequellen wie etwa Geothermie vorhanden sind. Die konkreten Regelungen für alle, die neu bauen oder deren bisherige Heizung zum Austausch ansteht, legt das beschlossene Gebäudeenergiegesetz fest.
Muss ich meine Öl- oder Gas-Heizung austauschen, obwohl diese noch funktioniert?
Nein. Wenn Ihre Öl- oder Gas-Heizung noch intakt ist und vor dem 1. Januar 2024 eingebaut wurde, darf sie weiter betrieben (und auch repariert) werden. Eine Ausnahme nach dem Gebäudeenergiegesetz bilden Heizkessel, die schon länger als 30 Jahre in Betrieb sind. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen, Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt sowie Anlagen, die in einem Wärmepumpen-Hybridsystem betrieben werden.
Heizkessel dürfen maximal bis zum 31. Dezember 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Danach ist ein Brennstoffwechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen verpflichtend (Gebäudeenergiegesetz §72, Absatz 4). Defekte Heizungen können repariert werden. Bei Heizungen, die nicht mehr repariert werden können, gibt es Übergangsfristen (Gebäudeenergiegesetz §71i).
Welche Freiheiten bei der Technikwahl haben die Eigentümer und was ändert sich durch die Wärmeplanung? Resultiert daraus ein Gasheizungsverbot?
Nein. Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung ohne rechtliche Außenwirkung. Die Erarbeitung und auch der Beschluss des Wärmeplans bedingt nicht das frühzeitige Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes.
Für potenzielle Wärmenetzgebiete besteht die Möglichkeit der verbindlichen Ausweisung per Satzungsbeschluss. In diesen Fällen greifen in den jeweiligen Satzungsgebieten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einen Monat nach Bekanntgabe der Satzungsentscheidung. Gebäudeeigentümer können in Satzungsgebieten von einer zusätzlichen Versorgungsoption mittels Wärmenetzanschluss profitieren.
Ist heizen mit Öl und Gas nicht viel günstiger?
Nein. Fossile Energieträger wie Öl und Gas werden zusätzlich in Form einer CO2-Abgabe besteuert. Diese wird in den nächsten Jahren schrittweise ansteigen, sodass Öl und Gas wesentlich teurer werden. Wer klimafreundlich ohne Öl und Gas heizt, ist hingegen unabhängig von diesen Preissteigerungen. Moderne klimaneutrale Heizungen wie Wärmepumpen und der Anschluss an ein Wärmenetz sind effizienter und können sich langfristig gegenüber Öl und Gas deutlich lohnen.
Warum ergibt es Sinn, wenn ich mein Gebäude zuerst saniere?
Eine energetische Gebäudesanierung ist für Sie nicht verpflichtend, Sie können dadurch möglicherweise jedoch viel Geld sparen. Je besser Ihr Gebäude gedämmt ist, desto komfortabler sind die Temperaturen im Innenraum: Während im Winter die Wärme nicht durch Fenster, Dächer, Türen und Außenwände verloren geht, heizen sich die Räume im Sommer auch nur langsamer auf. So reduzieren Sie direkt Ihre monatlichen Heizkosten. Wenn Sie Ihr Gebäude zuerst sanieren, können Sie im Anschluss eine neue Heizung mit geringerer Heizleistung kaufen. Diese ist günstiger.
Für mein Gebäude ist kein Wärmenetz vorgesehen. Welche Alternativen bleiben mir?
Wenn laut Wärmeplanung an Ihrem Gebäude der Anschluss an ein Wärmenetz unwahrscheinlich ist, haben Sie verschiedene Alternativen: In Frage kommen eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder eine Stromdirektheizung. Aber auch Hybridheizungen (z. B. Wärmepumpe + Spitzenlasterzeuger) oder Kombinationslösungen (z. B. Biomasse + Solaranlage) sind möglich.
Ändert sich meine Miete, wenn mein Vermieter eine klimafreundliche Heizung einbaut?
Vermieter dürfen im Fall einer Modernisierung (nicht Instandhaltung) acht Prozent der angefallenen Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umlegen. Innerhalb von sechs Jahren dürfen dies jedoch monatlich maximal 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche sein (danach auch mehr).
Wenn Vermieter einen Heizungstausch nach den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes vornehmen und dafür die staatliche Förderung erhalten, dürfen sie zehn Prozent der angefallenen Modernisierungskosten (abzgl. Förderbetrag) auf die Jahresmiete umlegen. Innerhalb von sechs Jahren dürfen dies jedoch monatlich maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche sein.
Parallel zur steigenden Kaltmiete können sich dafür aber auch die Heizkosten für Mieter verringern, da die moderne und klimafreundliche Heizung effizienter ist.
Weitere Informationen zum Thema kommunale Wärmeplanung finden Sie unter:
KEAN - Kommunale Wärmeplanung (externer Link)
BMWSB - Kommunale Wärmeplanung (externer Link)