Menschen vor Ort sollen künftig von jedem neuen Windrad profitieren
Den dafür notwendigen rechtlichen Rahmen hat der Niedersächsische Landtag im April mit dem Niedersächsischen Windgesetz gesetzt. Denn mit diesem Gesetz werden die Anlagenbetreiber erstmals verpflichtet, für jedes neue Windrad oder jede Freiflächenphotovoltaikanlage eine sog. Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen.
Das sind laut Angaben des niedersächsischen Umweltministerium rund 30.000 € im Jahr für jedes neue Windrad.
Zusätzlich zur Abgabe an die Gemeinden müssen die Betreiber die Menschen im Umfeld von 2,5 km der Anlage mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde profitieren lassen - das sind rund 15.000 € pro Jahr für jedes neue Windrad.
Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, z.B. niedrige Strompreise, Direktzahlung an die Menschen um die Anlage pro Kopf oder die Beteiligung an Bürgerenergiegenossenschaften.
Wie kann die finanzielle Beteiligung aussehen? Für welche Anlagen gilt die Akzeptanzabgabe? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt es hier in den FAQ.