Flüchtlinge aus der Ukrainer erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Meldung zur Terminvergabe bei der Ausländerbehörde Hier klicken!
Antrag auf Asylbewerberleistungen Hier klicken!
Antrag auf Asylbewerberleistungen (auf ukrainisch) Hier klicken!
Ablaufschema bei der Registrierung Hier klicken!
Häufige Fragen und Antworten der Bundesbeauftragten für Flüchtline Hier klicken!
Info-Seite des Landkreises Hildesheim Hier klicken!
09.05.2022
Rechtskreiswechsel: Neue Regelungen für Geflüchtete ab dem 01.06.2022
Ein Wechsel von hilfebedürftigen geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom AsylbLG in das SGB II oder SGB XII erfolgt zum 01. Juni 2022. Voraussetzung ist, dass sie einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erfüllen.
Eine Online Antragstellung ist grundsätzlich über diesen Link möglich.
Am Montag, 16.05.22 und Dienstag, 17.05.22, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr kommen Mitarbeiter*innen des Jobcenters Hildesheim ins Rathaus der Stadt Bockenem, um gemeinsam mit den ukrainischen Schutzsuchenden die Arbeitslosengeld II Anträge aufzunehmen. Es wird gebeten, die erforderlichen Unterlagen - insbesondere den Anmeldebogen (möglichst detailliert ausgefüllt) zum Erstgespräch vorzulegen. Die Unterlagen erhalten Sie auch im Bürgerbüro der Stadt Bockenem.
Kurzantrag - Grundsicherung für Arbeitssuchende Hier klicken!
Kurzinformation SGB II (auf ukrainisch) Hier klicken!
Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zum Bezug von Arbeitslosengeld II (auch auf ukrainisch) Hier klicken!
Schutzsuchende mit Kindern müssen bei der Familienkasse einen Antrag auf Kindergeld stellen. Hierzu gibt es auch einen Info-Flyer auf ukrainisch
Anmeldebogen Beratungsangebot Agentur für Arbeit (auf ukrainisch) Hier klicken!
20.05.2022
Hinweise für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zur SGB II Antragstellung beim Jobcenter (auch auf ukrainisch) Hier klicken!
25.05.2022
Die Sparkasse startet in dieser Woche mit den konzentrierten Kontoeröffnungen für ukrainische Schutzsuchende in der Filiale am Almstor. Es wird zusätzliches Personal für die Kontoeröffnungen (jeweils mittwochs und freitags für die Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr) zur Verfügung gestellt. Die Planung läuft vorerst bis zum 24. Juni.
Grundsätzlich sind Kontoeröffnungen an jedem Öffnungstag in allen Filialen vorbehaltlich der durch Corona bedingten Zulassungsbeschränkungen möglich. Eine „Übersetzungshilfe“ ist wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Bitte bringen Sie zur Kontoeröffnung folgende Dokumente mit:
Ihren Reisepass oder – falls nicht vorhanden – Ihren Personalausweis (Identity Card).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass andere ukrainische Legitimationspapiere in ausschließlich kyrillischer Schrift nur mit einem amtlichen Schreiben bzw. einer Bestätigung der zuständigen Gemeinde, Stadt oder des Landkreises anerkannt werden können. Aus diesem sollten alle notwendigen Daten (Name, Vornamen, Geburtsname, Geburtsdatum, -ort, Staatsangehörigkeit, hiesige Wohnanschrift, Ausstellungsdatum und -ort sowie -behörde) hervorgehen.