Hinweise zum Abgaben-Jahresbescheid 2025
Die Abgabenbescheide für das Jahr 2025 werden derzeit vom Steueramt der Stadt Bockenem verschickt. Mit dem Bescheid erfolgt erstmals die Festsetzung der Grundsteuer nach der Grundsteuerreform.
Die Höhe der individuellen Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune. In seiner Sitzung am 09.12.2024 hat der Rat der Stadt Bockenem folgende Hebesätze festgesetzt:
Grundsteuer A: 530 %, Grundsteuer B: 350 %.
Die Stadt Bockenem hat auf die Festlegung des Grundsteuermessbetrages keinen Einfluss und ist verpflichtet, diesen unverändert und ungeprüft vom Finanzamt zu übernehmen und bei der Berechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 anzuwenden.
Sofern Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Grundsteuermessbetrages bzgl. der angegebenen Flächen (Wohnfläche/Nutzfläche), den Eigentumsverhältnissen o.ä. bestehen, gibt es die Möglichkeit, beim Finanzamt Hildesheim-Alfeld einen Änderungsantrag zu stellen.
Anträge auf Änderung der Grundsteuer-Bewertung sind im Steueramt der Stadt Bockenem, Buchholzmarkt 1, Zimmer 38 oder hier erhältlich.
Änderungen oder Korrekturen der Grundsteuer-Bewertung sind nur durch das Finanzamt Hildesheim-Alfeld möglich. Werden die Daten seitens des Finanzamt Hildesheim-Alfeld korrigiert, ergeht ein neuer Grundsteuermessbescheid. Sobald das Finanzamt geänderte Grundsteuermessbescheide an die Stadt Bockenem übermittelt, erfolgt eine Neuberechnung der Grundsteuer rückwirkend zum 01.01.2025.
Ansprechperson bei der Stadt Bockenem ist Frau Töllner, sandra.toellner@, 05067/242-214. bockenem.de