Stichwahl zur Bürgermeister- und Landratswahl am 27. September 2026 – Briefwahl ab sofort möglich
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Bockenem hat in seiner Sitzung am 16. September 2026 das endgültige Ergebnis der Kommunalwahlen und der Direktwahlen vom 13. September 2026 festgestellt. Das amtliche Endergebnis finden Sie auf der Internetpräsentation der Stadt Bockenem (bitte klicken).
Bei der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bockenem ist eine Stichwahl erforderlich. Auch bei der Wahl des Landrates des Landkreises Hildesheim findet eine Stichwahl statt.
Die Stichwahlen finden am Sonntag, 27. September 2026, in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahlen ist ab sofort möglich.
Wahlberechtigte, die ihre Stimme für die Stichwahlen per Briefwahl abgeben möchten, können die erforderlichen Briefwahlunterlagen ab sofort beantragen.
Wichtig: Alle Wahlberechtigten, die bereits bei der Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen angegeben haben, auch für eine eventuell erforderliche Stichwahl Briefwahlunterlagen erhalten zu wollen, müssen keinen erneuten Antrag stellen. Die entsprechenden Briefwahlunterlagen werden heute, am 17. September 2026, in den Versand gegeben.
Online beantragen
Für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen können Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nutzen. Ihre persönlichen Daten sind dort bereits hinterlegt. Alternativ können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch online beantragen (Link).
Schriftlich beantragen
Für die schriftliche Beantragung kann der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.
Persönlich im Wahlbüro
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen zu den allgemeinen Öffnungszeiten persönlich im Bürgerbüro abzuholen oder auf Wunsch direkt vor Ort zu wählen.
Abholung der Unterlagen für eine andere Person
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist ausnahmsweise möglich, wenn
- die Berechtigung zur Entgegennahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und
- die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies muss die bevollmächtigte Person dem Wahlamt schriftlich versichern.
Frist für den Briefwahlantrag
Der Briefwahlantrag muss spätestens am Freitag, 25. September 2026, bis 13.00 Uhr gestellt werden.
Einreichung der Briefwahlunterlagen
Der Wahlbrief muss spätestens am Sonntag, 27. September 2026, um 18.00 Uhr beim Wahlamt eingegangen sein.
Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, achten Sie bitte auf eine ausreichende Frankierung und berücksichtigen Sie die deutlich längeren Postlaufzeiten.

















































